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   LG Itzehoe, 17.04.2000 - 4 T 109/00   

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https://dejure.org/2000,18635
LG Itzehoe, 17.04.2000 - 4 T 109/00 (https://dejure.org/2000,18635)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 17.04.2000 - 4 T 109/00 (https://dejure.org/2000,18635)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 17. April 2000 - 4 T 109/00 (https://dejure.org/2000,18635)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Vergleichsgebühr

Papierfundstellen

  • AnwBl 2000, 696
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.01.1963 - III ZR 117/62

    Rechtsnatur einer Vereinbarung über den Ersatz von Stationierungsschäden;

    Auszug aus LG Itzehoe, 17.04.2000 - 4 T 109/00
    Der Begriff des Nachgebens ist nicht juristisch-technisch zu verstehen, sondern nach dem Sprachgebrauch des Lebens auszulegen (BGHZ 39, 60, 63).
  • OLG Zweibrücken, 06.10.1998 - 3 W 219/98

    Vergleichsgebühren von Rechtsanwälten im Vollstreckungsverfahren; Voraussetzungen

    Auszug aus LG Itzehoe, 17.04.2000 - 4 T 109/00
    Zwar wird die Auffassung vertreten, an einem Nachgeben des Schuldners fehle es, wenn dieser sich angesichts eines bestehenden Titels lediglich bereit erklärt, einen Teilbetrag zu leisten, ohne damit über die bestehende Verpflichtung hinausgehende Zugeständnisse zu machen (OLG Zweibrücken, JurBüro 1999, 80; LG München JurBüro 1999, 81).
  • LG München I, 11.08.1998 - 20 S 10114/98

    Keine Vergleichsgebühr für Vereinbarungen in der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus LG Itzehoe, 17.04.2000 - 4 T 109/00
    Zwar wird die Auffassung vertreten, an einem Nachgeben des Schuldners fehle es, wenn dieser sich angesichts eines bestehenden Titels lediglich bereit erklärt, einen Teilbetrag zu leisten, ohne damit über die bestehende Verpflichtung hinausgehende Zugeständnisse zu machen (OLG Zweibrücken, JurBüro 1999, 80; LG München JurBüro 1999, 81).
  • LG Göttingen, 13.11.2001 - 9 T 70/01

    Beratungshilfegebühr; Forderungsverzicht; Prozeßvergleich;

    Auch aus der vom Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin unter Bezug genommenen Entscheidung des LG Itzehoe (AnwBl 2000, 696, 697) folgt nichts anderes.
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